Einteiliges Aufhebungs- und zweiteiliges Wiederaufgreifensverfahren. Ein Beitrag zur Lehre von der Beseitigung belastender Verwaltungsakte durch die Verwaltung.

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SEBI: 84/3316

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Abstract

Etwa 100 Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts befassen sich mit der Beseitigung (meist unanfechtbarer) belastender Verwaltungsakte durch die Verwaltung und zeigen so die praktische Bedeutung der untersuchten Thematik.Erst seit wenigen Jahren befaßt sich das Schrifttum zum allgemeinen Verwaltungsverfahren mit der Gestaltung des verwaltungsrechtlichen Beseitigungsverfahrens.Während die sog."Einheitstheorie" ausführt, es bestehe nur ein einziges, einheitlich strukturiertes verwaltungsrechtliches Beseitigungsverfahren, das im wesentlichen so aufgebaut sei wie das prozessuale Wiederaufnahmeverfahren, d.h. insbesondere zweistufig, wird in dieser Arbeit eine Trennungstheorie vertreten: das verwaltungsrechtliche Beseitigungsverfahren sei in zwei unterschiedlich aufgebaute Arten zu unterteilen, nämlich in das einteilige Aufhebungs- und das zweiteilige Wiederaufgreifensverfahren.Im Zentrum des Meinungsstreites steht daher die Frage nach dem Aufbau des Aufhebungsverfahrens.Die Arbeit sucht nach den zutreffenden Strukturen der Beseitigungsverfahren und handelt den Meinungsstreit ab.Im zweiten Kapitel versucht sie, die vorhandenen Beseitigungsnormen in das Schema (zweistufiges Wiederaufgreifens- oder einstufiges Aufhebungsverfahren) einzuordnen. chb/difu

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Wiederaufgreifen, Aufhebung, Verwaltungsakt, Belastung, Verwaltungsverfahren, Prozessrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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Frankfurt/Main: Lang (1983), XXIII, 278 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Regensburg 1983)

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Wiederaufgreifen, Aufhebung, Verwaltungsakt, Belastung, Verwaltungsverfahren, Prozessrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; Bd. 359