Entschließung des Rates der Stadt Ahaus zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Raumes Münster/Hamm.

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SEBI: 75/1988

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Der Rat der Stadt Ahaus hat in einer Entschließung v. 17. 1. 1974 die Schaffung eines Grenzkreises im Westmünsterland für wünschenswert erklär&. Aus Gründen, die in der Entschließung näher dargelegt werden, wird gefordert, die Kreisverwaltung in Ahaus zu lassen, gegebenenfalls mit einer Nebenstelle, die im Raum Borken/Bocholt einzurichten sei.

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Gemeindegebietsreform, Kreisgebietsreform, Kommunale Neugliederung, Kommunalverfassung, Raumplanung, Planung, Verwaltung

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In: Ahaus, (1974) 23 S.,

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Gemeindegebietsreform, Kreisgebietsreform, Kommunale Neugliederung, Kommunalverfassung, Raumplanung, Planung, Verwaltung

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Landtagsdrucksache; 7/3150