Teilhaberichtlinien - Inklusion behinderter Angehöriger des Öffentlichen Dienstes in Bayern - (TeilR).
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DE
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München
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ZLB: Kws 57/10
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EDOC
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Abstract
Den Freistaat Bayern trifft als Dienstherr und Arbeitgeber eine besondere Verantwortung, den Inklusionsgedanken für seine Beschäftigten mit Behinderung zu verwirklichen. Deshalb macht das Staatsministerium der Finanzen in regelmäßigen Abständen Hinweise zum Vollzug des Rechts der Menschen mit Behinderung bekannt. Die neuen Teilhaberichtlinien sind ein Werkzeug, um die Beschäftigungssituation für Menschen mit Behinderung weiter zu verbessern. Die aktuelle Fassung der Teilhaberichtlinien kann in dieser Broschüre nachgelesen werden.
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116 S.