Zur Konvergenz von Raumordnung und Umweltschutz.
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SEBI: Zs 3289-4
BBR: Z 523
IRB: Z 1585
BBR: Z 523
IRB: Z 1585
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Zusammenfassung
Der Autor versucht, die Rolle des Umweltschützers in einer unterschiedlichen Raumnutzungen abwägenden Raumordnungspraxis zu charakterisieren. Die Rollenverteilung ist keineswegs eindeutig, sondern lässt den Umweltschützer als Petenten für Raumnutzungsvorränge, als gleichberechtigten Partner in Form der Vorgabe von ökologischen Eckwerten und als ständigen Agenten zur Verbesserung der ökologischen Sicht der Raumordnung verstehen. Anschließend wird anhand der Darstellung tatsächlicher Umweltprobleme an Lärm, Luftverunreinigungen, Gewässerbelastung, Abfallbeseitigungsplanung und Bodenbelastung und der Bemühungen zur Asbestsubstitution gezeigt, dass jede Umweltbelastung mittel- oder unmittelbar Auswirkungen auf die Raumplanung hat. Daraus leitet sich die Hoffnung ab, dass Raumordnung und Landesplanung die ökologische Bewertung von unterschiedlichen Raumnutzungsansprüchen zu ihrem eigenen Anliegen machen.
Beschreibung
Schlagwörter
Raumplanung, Umweltplanung, Umweltschutz, Lärm, Luftverunreinigung, Gewässerverunreinigung, Bodenverunreinigung, Abfallbeseitigung, Umweltpflege, Landschaftsschutz
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Umwelt- und Planungsrecht, Alfeld 4(1984), Nr.6, S.177-182, Lit.
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Raumplanung, Umweltplanung, Umweltschutz, Lärm, Luftverunreinigung, Gewässerverunreinigung, Bodenverunreinigung, Abfallbeseitigung, Umweltpflege, Landschaftsschutz