Warum die Kommunen sich nicht zieren sollten. Einführung der Biotonne.
Alternative Kommunalpolitik
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Alternative Kommunalpolitik
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Bielefeld
item.page.language
item.page.issn
0941-9225
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: Kws 740 ZB 6736
BBR: Z 555
BBR: Z 555
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Seit Januar 2015 schreibt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vor, dass Landkreise und kreisfreie Städte ihrer Bevölkerung die Möglichkeit bieten müssen, organische Abfälle getrennt von Restmüll, Verpackungen und Papier zu sammeln. Doch knapp zwei Jahre später verfügt nur jeder zweite Haushalt in der Bundesrepublik Deutschland über eine Tonne für Speise- und Grünabfälle, was zum Teil daran liegt, dass in über 50 Landkreisen und kreisfreien Städten die getrennte Bioabfallsammlung gar nicht oder nur bürgerunfreundlich umgesetzt wurde. Aber auch die vagen Formulierungen im KrWG tragen dazu bei. Außerdem lässt das KrWG Ausnahmen zu: Kommunen werden von der Pflicht zur Getrenntsammlung ausgenommen, wenn sie nachweisen können, dass eine Getrenntsammlung für sie wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Hinzukommt, dass viele Kommunen langzeitliche Entsorgungsverträge mit einer Müllverbrennungsanlage haben, die zu einer konstanten Liefermenge verpflichten. In dem Beitrag wird die Meinung vertreten, dass auch der Umgang mit Bioabfällen in privaten Haushalten Ressourcenverschwendung ist: über zehn Millionen Tonnen organische Abfälle landen im Restmüll, in der Toilette oder illegal in Wald und Wiesen. Vor diesem Hintergrund werden Maßnahmen beschrieben, die zu einer effizienteren Bioabfallsammlung führen können, weil Bioabfälle äußerst dankbare Abfälle sind: Sie lassen sich relativ unproblematisch, aber hochwertig zu Energie und Komposten verwerten.
Description
Keywords
Journal
AKP. Fachzeitschrift für Alternative Kommunalpolitik
item.page.issue
Nr. 6
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
S. 32-33