Städtebauförderung - 4,6 Milliarden DM für 1986 und 1987.

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SEBI: Zs 919-4
IRB: Z 898
BBR: Z 71

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Zusammenfassung

Am 1.7.1985 hat die Bundesregierung eine massive Erhöhung der Mittel für die Städtebauförderung beschlossen. Die Finanzhilfen für 1986 und 1987 nach dem Städtebauförderungsgesetz werden auf je 1 Mrd. DM erhöht. Ausgehend von den Leistungen von Gemeinden und Ländern in den gemeinsamen Programmen werden für beide Programmjahre 4,6 Mrd. DM zur Verfügung stehen. Durch die Novellierung des Städtebauförderungsgesetzes wurde die Ausgabenhandhabung vereinfacht und die Ausgabenfelder ausgeweitet. Die Beseitigung von städtebaulichen Missständen wird sehr weit gefasst. Die Gebiete, die städtebaulichen Ziele und Konzepte sowie das Vorgehen im einzelnen werden von den Gemeinden im Rahmen ihrer Planungshoheit festgelegt. (hg)

Beschreibung

Schlagwörter

Städtebauförderung, Städtebaupolitik, Finanzierung, Städtebaukonzept, Stadterneuerung, Finanzierung, Politik, Städtebau

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Kommunalwirtschaft (1985), Nr.9, S.323, Lit.

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Städtebauförderung, Städtebaupolitik, Finanzierung, Städtebaukonzept, Stadterneuerung, Finanzierung, Politik, Städtebau

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