Das Wesen und die Entwicklung der gemeindlichen öffentlichen Einrichtungen. Zugleich ein Beitrag zur Lehre von der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung - Art. 28 Abs. 2 GG.

Scholz, Rupert
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1967

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SEBI: Ser 490-52

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Zusammenfassung

Die gemeindliche öffentliche Einrichtung ist im Zuge zentralistischer Entwicklungstendenzen in jüngster Zeit stark bedroht. Als ein traditionelles Reservat kommunaler Selbstverwaltung wirkt sich die Konfliktsituation ebenso auf den Bereich der allgemeinen Selbstverwaltung aus. Die Studie hat zum Ziel, das Wesen der öffentlichen Einrichtungen zu bestimmen. Dabei bedient sie sich außerhalb der üblichen Betrachtungsweise einer Methode, die bei einer Bestandsaufnahme der dem Einrichtungswesen gemeinhin zugerechneten Funktions- und Organisationseinheiten ansetzt und über die historischen Quellen des Einrichtungswesens, aus der Systematik des geltenden Verfassungsrechts und des Gemeinde- und sonstigen Rechts den aktuellen Standort sowie den Inhalt des Einrichtungsbegriffs ermittelt. Ihr Hauptanliegen ist die Analyse und Bestimmung des rechtshistorischen Wesens, des rechtspositiven Standorts und des rechtsinstitutionellen Begriffs der öffentlichen Einrichtung.hw/difu

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Berlin: Duncker & Humblot (1967), 286 S., Lit.

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Schriften zum öffentlichen Recht; 52

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