Energetische Sanierung von denkmalgeschützten Nichtwohngebäuden in kommunaler Hand im Spannungsfeld zwischen Denkmalschutz- und Klimaschutzrecht.

Boorberg
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Boorberg

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Stuttgart

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0720-2407

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ZLB: R 620 ZB 6901

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Abstract

Speziell Baudenkmäler können in der Regel nur erhalten werden, wenn sie zeitgemäß genutzt werden können. Energetische Sanierungsmaßnahmen können dabei einen modernen Denkmalschutzgedanken symbolisieren, jedoch auch viel zerstören. Im Interesse einer langfristigen Werterhaltung bedarf es bei Baudenkmälern eines besonders sensiblen Umgangs. Eine Abwägung zwischen den veranschlagten Betriebskosten, den Anforderungen der Denkmalpflege und schlussendlich der Verbesserung der Energieeffizienz ist zentraler Dreh- und Angelpunkt dieser Konkurrenzsituation. Vermieden werden muss, dass eine energetische Sanierungsmaßnahme mehr zerstört, als Vorteile mit sich bringt. Hinzu kommt, dass sich vor dem Hintergrund der hohen Individualität von Baudenkmälern jede schematische Beurteilung verbietet. Herausragende Bedeutung für eine erfolgreiche energetische Sanierung von denkmalgeschützten Nichtwohngebäuden haben Kreativität, technische Fachkenntnisse und eine kooperative Planung vor Ort. Generell sollte man dabei jedoch nicht aus den Augen verlieren, dass der Anteil an Baudenkmälern nur ca. 3 - 5 % des Gesamtgebäudebestands in Deutschland, Wohn- und Nichtwohngebäude zusammengenommen, ausmacht. Das sind ca. 1 Mio. Gebäude. Ob daher energetische Sanierungsmaßnahmen gerade an Baudenkmälern eine entscheidende Bedeutung zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes zukommt, darf bezweifelt werden. Der Praxis bleibt damit lediglich eine strikt einzelfallbezogene Prüfung.

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Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg

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Nr. 11

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S. 454-461

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