Recht einfacher und transparenter machen. Die Novellierung des Vergaberechts aus Sicht des Bundes.

Winkler & Stenzel
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Winkler & Stenzel

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DE

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Burgwedel

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1437-417X

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ZLB: 4-Zs 643
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542

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Abstract

Das deutsche Vergaberecht ist außerordentlich umfangreich, bürokratisch und intransparent. Deshalb ist es erklärtes Ziel der Bundesregierung, die Vergabevorschriften zu entbürokratisieren. Ziel ist es, den Gesamtumfang der Vergaberegeln erheblich zu reduzieren. Ein einfacheres und transparenteres Vergaberecht wird mehr Unternehmen die Chance geben, sich an Ausschreibungen der öffentlichen Hand zu beteiligen. Weiterhin soll auf eine mittelstandsgerechte Ausgestaltung des Vergaberechts geachtet und damit bei der Auftragsvergabe die mittelständischen Strukturen der Wirtschaft berücksichtigt werden. Außerdem sollen die Regelungen auf mehr Effizienz beim Rechtsschutz überprüft werden, denn verständliche Regeln helfen im Vorfeld, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWT) wird bis Ende 2006 einen Gesetzentwurf vorlegen. Nach Meinung des BMFT steckt das größte Vereinfachungspotenzial in den Verdingungsordnungen. Künftig soll nach den Vorstellungen des BMWT die Gemeinde weniger bürokratischen Aufwand und dafür mehr Flexibilität haben. Verfahren sollen in angemessener Weise veröffentlicht und gegebenenfalls auch elektronisch abgewickelt werden. difu

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Stadt und Gemeinde interaktiv

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Nr. 7/8

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S. 275-276

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