Besteuerung des Wohneigentums in Europa.

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IRB: Z 464
BBR: Z 481

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RE

Zusammenfassung

Der Deutsche Bundestag hat am 31.03.86 die Neuordnung der Besteuerung des eigengenutzten Wohneigentums beschlossen, wie sie ab 01.01.87 gelten soll. Danach wird die Nutzungswertbesteuerung der selbstgenutzten Wohnung aufgehoben. Acht Jahre lang koenne jeweils 5 v.H. der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu einem Hoechstbetrag von DM 300000 wie Sonderausgaben von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden. Der Autor hat Bedenken, ob durch diese Neuordnung der Besteuerung fuer die Bauwirtschaft wieder bessere Beschaeftigungszahlen erreicht werden koennen, abgesehen davon, dass besonders junge Familien die Entscheidung zum Bau oder Erwerb von Wohnungseigentum nicht gerade erleichtert worden ist. (rh)

Beschreibung

Schlagwörter

Eigentumswohnung, Steuerrecht, Besteuerung, Wohneigentum, Eigennutzung, Herstellungskosten, Nutzungswertbesteuerung, Anschaffungskosten, Sonderausgabe, Wohnungseigentum, Recht, Wohnung

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Die freie Wohnungswirtschaft, Bonn 40(1986), Nr.4, S.49

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Eigentumswohnung, Steuerrecht, Besteuerung, Wohneigentum, Eigennutzung, Herstellungskosten, Nutzungswertbesteuerung, Anschaffungskosten, Sonderausgabe, Wohnungseigentum, Recht, Wohnung

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