Anhörungs- und Abstimmungsrechte. Eine Untersuchung von Entwicklung, Wesen und Bedeutung der Anhörungs- und Abstimmungsrechte im Gebietsänderungsverfahren nach den Gemeindeordnungen der Bundesländer.
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SEBI: 74/592
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Abstract
,,Besteht im Gebiets- oder Bestandsänderungsverfahren ein Recht der Gemeinden auf Anhörung, so sind die von beabsichtigten Änderungsmaßnahmen betroffenen Kommunen zu informieren, ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und ihre geäußerten Vorstellungen sind zu berücksichtigen.''Diese im Verlauf der Arbeit näher konkretisierte Arbeitsdefinition ist Ausgangspunkt der Studie, die die Entwicklung, das Wesen und die Bedeutung der Anhörungs- und Abstimmungsrechte im Rahmen der Gebiets- und Verwaltungsreform klären will.Die Institute der Anhörungs- und Abstimmungsrechte haben ihren Rechtsgrund in der Selbstverwaltungsgarantie, im Rechtsstaatsprinzip sowie in den überkommenen Regelungen des Gemeinderechts.Sie sind ihrem Rang nach verfassungskräftige, subjektiv öffentliche Rechte, an die Legislative und Exekutive gebunden sind.Die Gemeinden genießen gegen Maßnahmen im Anhörungsverfahren und gegen Gebiets- oder Bestandsänderungen umfassenden Rechtsschutz gegen die Mißachtung dieser Rechte.Die Anordnung einer zusätzlichen Abstimmung in Bayern gibt den Gemeinden darüberhinaus nur einen Rechtsanspruch auf fehlerfreien Ermessensgebrauch.
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Keywords
Gebietsreform, Anhörungsrecht, Gemeinde, Raumentwicklungsplanung, Gemeinderecht, Verfassungsrecht, Recht, Verwaltung
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Würzburg, Schmitt u.Meyer (1973) V, 136 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; WÜrzburg 1973)
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Gebietsreform, Anhörungsrecht, Gemeinde, Raumentwicklungsplanung, Gemeinderecht, Verfassungsrecht, Recht, Verwaltung
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Schriften zur öffentlichen Verwaltung; 2