Polizeiliche Eingriffe gegen Hoheitsträger.
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1969
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SEBI: 70/760
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Zusammenfassung
Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, daß der Umstand, daß ein Verwaltungsträger eine hoheitliche Tätigkeit ausübt, dem Erlaß einer gegen ihn gerichteten Polizeiverfügung regelmäßig nicht entgegensteht.In allen Fällen, in denen die Polizei- und Ordnungsbehörden zum Erlaß von Polizeiverfügungen auf der Grundlage der polizeilichen Generalklausel befugt sind, haben sie jedoch zu erwägen, ob nach Lage aller in Betracht kommenden Umstände vom Standpunkt des öffentlichen Interesses aus ein Eingreifen zweckmäßig und geboten ist.Dieses Ergebnis wird mit den Mitteln des Polizeirechts gefunden.Daran wird deutlich, daß es sich um ein spezifisch polizeirechtliches Problem handelt, das nur deshalb als ein allgemeines verwaltungsrechtliches Problem mißverstanden werden konnte, weil bei seiner Lösung an Kriterien angeknüpft wurde, die einer Zeit entstammen, in der die Polizei noch der umfassende Verwaltungsträger war.
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Frankfurt/Main: (1969), XXXVII, 256 S., Lit.