Finanzausgleich für Zentrale Orte? Die Berücksichtigung zentralörtlicher Aufgaben und Belastungen im Kommunalen Finanzausgleich am Beispiel der Länder Bayern und Schleswig-Holstein.
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DE
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München
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ZLB: 98/1687-4
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DI
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Abstract
Ziel der zentralen örtlichen Gliederung ist grundsätzlich die Sicherung einer gleichwertigen Versorgung der Bevölkerung in allen Landesteilen. Im ländlichen Raum sollen Pole für eine Strukturverbesserung zurückgebliebener Gebiete gebildet werden, sowie tragfähige Arbeitsmärkte geschaffen werden, um eine Abwanderung in die Verdichtungsräume zu verhindern. In verdichteten Räumen soll das Zentrale-Orte-Konzept eine Ordnungsfunktion erfüllen. Trotz seiner weiten Verbreitung ist dieses Konzept einer umfassenden Kritik ausgesetzt. Am Beispiel der Bundesländer Bayern und Schleswig-Holstein geht der Autor der Frage nach, wie das Zentrale-Orte-Konzept durch staatliche Planung und Gesetzgebung umgesetzt wird und inwieweit es der Privatwirtschaft als Grundlage ihrer Standortentscheidungen dient. Im Hinblick auf das Instrument des Finanzausgleichs wird untersucht, ob beide Bundesländer Modifikationen an diesem System vorgenommen haben, um veränderten Problemlagen gerecht zu werden. mabo/difu
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130, XX S.
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Finanzpolitik, Landesplanung, Stadt-Land-Beziehungen, Landesentwicklungsplanung, Fachplanung, Zentraler Ort, Verdichtungsraum, Ländlicher Raum, Strukturpolitik, Wirtschaftspolitik, Standort, Arbeitsmarktpolitik, Gemeindefinanzen, Öffentliche Einnahmen, Öffentliche Ausgaben, Haushaltswesen, Finanzbedarf, Infrastruktureinrichtung, Gemeindefinanzrecht, Finanzausgleich