Die Vergemeinschaftung von Verwaltungsverfahren am Beispiel der Freisetzungsrichtlinie.

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Berlin

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ZLB: 2005/3204

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DI
RE

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Abstract

Die europäische Gemeinschaft steht im Zeichen eines einheitlichen Binnenmarktes, einem Wirtschaftraum ohne Binnengrenzen, in welchem der freie Verkehr von Waren, Personen und Dienstleistungen gewährleistet wird. Mehrstufige Zulassungsverfahren haben sich in der Vergangenheit als geeignete und zugleich als beliebte Instrumente der Mitgliedstaaten erwiesen, versteckte Handelsbeschränkungen zu erlassen. Um diese Form der Handelsbeschränkungen zu beseitigen, ist die Schaffung eines einheitlichen Genehmigungsverfahrens unverzichtbar. Hauptanwendungsfeld der behandelten Problematik sind gemeinschaftsweit geltende Produktzulassungsregelungen wie sie beispielhaft für das Arzneimittel-, Gentechnik- und Lebensmittelrecht zur Anwendung gelangen. Im Zuge der Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes werden Zulassungsentscheidungen nicht mehr nur von einem Mitgliedstaat getroffen, sondern in einem mehrstufigen Verwaltungsverfahren unter Beteiligung aller Mitgliedstaaten. Sofern die Mitgliedstaaten untereinander zu keiner einvernehmlichen Genehmigungsentscheidung gelangen, wird das Genehmigungsverfahren auf die Ebene der Gemeinschaft emporgehoben. Die Europäische Kommission trifft dann eine zentrale Entscheidung, die für alle Mitgliedstaaten verbindlich ist. Diese neuen Kooperationsstrukturen auf horizontaler und vertikaler Ebene machen eine Neueinteilung der gemeinschaftsweiten Genehmigungsentscheidungen erforderlich. Ziel der Arbeit ist es daher, die Struktur der Genehmigungsverfahren zu analysieren und die jeweiligen Genehmigungsentscheidungen der bereits bekannten Form des transnationalen Verwaltungsakts oder den neu zu konturierenden Rechtsinstituten des gemeinschaftlich mehrstufigen Verwaltungsakts und des gemeinschaftlichen Verwaltungsakts zuzuordnen. difu

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218 S.

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Juristische Reihe TENEA; 90