Die Hemmung der Verjährung: Ein Sammelbecken von Chancen und Fallen im Bauprozess.

Beck
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Beck

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München

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1439-6351

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ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558

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RE

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Abstract

Bei der Ausführung von Bauvorhaben wir eine Vielzahl von Verträgen zwischen dem Auftraggeber, den Werkunternehmern und den Lieferanten geschlossen. Leisungsstörungen in einen Rechtsverhältnis beruhen oft auf der Schlechtererfüllung eines anderen. Der Lauf der Verjährung ist bereits im Verhältnis von Kauf- und Werkverträgen nicht hinreichend harmonisiert. Auch im Verhältnis vom General- zum Subunternehmer droht der Eintritt der Verjährung kurz nach der Kenntniserlangung über die eigene Haftung. Oft bleibt nur wenig Zeit, um die eigenen Ansprüche zu sichern. Deshalb gehört der gekonnte Umgang mit der Klaviatur der Möglichkeiten, die im materiellen Recht zur Hemmung der Verjährung vorgesehen sind, zu den Grundvorraussetzungen eines erfolgreichen Bauprozesses.

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 2

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S. 80-85

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