Wohnumfeldverbesserung - wo und wie? Das Wohnumfeldprogramm Baden-Württembergs.
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SEBI: Zs 1505
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
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Zusammenfassung
Der Aufsatz beschreibt Inhalt und Wirkung des Wohnumfeldprogramms Baden-Württemberg. Danach sind förderungsfähig insbesondere Maßnahmen zur Verlagerung kleinerer Betriebe; Verkehrsberuhigung; Blockentkernung; Herstellung von Stellplätzen sowie zur Schaffung von Grün- und Freiflächen. Den rechtlichen Rahmen bietet das Bundesbaugesetz. Zur Förderung der Modernisierung von Wohngebäuden können Wohnumfeldgebiete zu Modernisierungsschwerpunkten nach dem Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz erklärt werden. Das Programm kann in den Jahren 1981-1985 voraussichtlich mit einem Bewilligungsrahmen von rd. 400 Mio. DM ausgestattet werden, die förderungsfähigen Kosten werden mit 66,6 % gefördert. Der Anhang enthält die "Richtlinien für die Förderung wohnumfeldverbessernder Maßnahmen" des Innenministeriums von Baden-Württemberg vom 28.10.1980. bre/difu
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Wohnumfeldverbesserung, Wohnumfeldprogramm, Wohnen, Innenstadt, Förderungsprogramm, Maßnahme, Finanzierung, Recht, Verkehrsberuhigung, Stellplatz, Blockentkernung, Betriebsverlagerung, Grünfläche, Freifläche, Sanierung
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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart, Jg. 20(1981), Bd. 1, S. 24-46, Lit.
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Wohnumfeldverbesserung, Wohnumfeldprogramm, Wohnen, Innenstadt, Förderungsprogramm, Maßnahme, Finanzierung, Recht, Verkehrsberuhigung, Stellplatz, Blockentkernung, Betriebsverlagerung, Grünfläche, Freifläche, Sanierung