Zur Nichtigkeit von Bebauungsplänen bei fehlerhafter Beurteilung des dringenden Wohnbedarfs.

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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241

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Abstract

Nach der Stellungnahme des Arbeitskreises für Umweltrecht zu dem durch das Wohnungsbau-Erleichterungsgesetz eingeführten BauGB-MaßnahmenG wird durch die damit vorgenommene Ausdehnung der Regelungen über die Unbeachtlichkeit von Vorschriften in der Bauleitplanung ein widersprüchliches und zweideutiges Signal gegeben.Besonders kritisiert wird, daß die fehlerhafte Beurteilung der Voraussetzung für die Anwendung des BauGB-MaßnahmenG, nämlich des dringenden Wohnbedarfs, unbeachtlich sein soll. Der Beitrag erörtert kritisch die vorgesehenen Verfahrenserleichterungen. Ergebnis dieses Abschnitts ist, daß die Anwendung des § 2, Abs. 2 bis 5 BauGB-MaßnahmenG nur in einfach gelagerten Planungsfällen eine verfahrensbeschleunigende Wirkung entfalten kann, daß aber in komplexeren Fällen das Abwägungsgebot und die Ermittlungspflicht bezüglich aller relevanten öffentlichen Belange der Verfahrensbeschleunigung Grenzen setzen und die Präklusion in der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange teilweise wirkungslos machen. § 9 I BauGB-MaßnahmenG ordnet an, daß die fälschliche Annahme dringenden Wohnungsbedarfs für die Bestandskraft des Bebauungsplans unbeachtlich sein soll. Mit dieser Vorschrift setzt sich der Autor ebenfalls kritisch auseinander. Ergebnis ist, daß damit kein Freibrief vorliegt, den Wohnbedarf überhaupt nicht in angemessener Form nachzuweisen, vielmehr können lediglich Fehler bei der Ermittlung unbeachtlich bleiben. (wb)

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Bebauungsplan, Wohngebiet, Abwägung, Planungsgrundlage, Wohnbedarf, Wohnungsnachfrage, Planrechtfertigung, Bedarfsermittlung, BauGB-Maßnahmengesetz, Paragraph 2, Recht, Bebauungsplanung

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In: Baurecht, 22(1991), Nr.4, S.423-427, Lit.

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Bebauungsplan, Wohngebiet, Abwägung, Planungsgrundlage, Wohnbedarf, Wohnungsnachfrage, Planrechtfertigung, Bedarfsermittlung, BauGB-Maßnahmengesetz, Paragraph 2, Recht, Bebauungsplanung

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