Kosten eines Arbeitsplatzes.

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1976

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KGST B 5/76

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Zusammenfassung

Zur fortlaufenden Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung sind die Kosten zu berechnen, die durch das Tätigwerden von Dienstkräften entstehen. Die Kosten eines Arbeitsplatzes setzen sich zusammen aus den Personalkosten, den Sachkosten des Arbeitsplatzes und den indirekten Kosten für die Leitung und die allgemeinen Dienste. Diese Kosten können durch die Verwendung von Durchschnittswerten ermittelt werden; hierzu werden Hinweise gegeben, die auf örtlichen Berechnungen (Hamburg, Frankfurt a.M.) beruhen. Aus den jährlichen Kosten eines Arbeitsplatzes kann der Kostenaufwand je Arbeitsstunde berechnet werden.

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Köln: (1976), 19 S.,

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Serie/Report Nr.

KGSt-Bericht; 5/76

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