Rechtsfragen des Erschließungsvertrages.
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IRB: Z 906
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
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Abstract
Der Gemeinde wird durch § 123 Abs. 3 BBauG das Recht eingeräumt, die Erschließung durch Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Damit übernimmt der Dritte die Verpflichtung, die Erschließung, z.B. Straßen- und Kanalbau auf eigene Rechnung durchzuführen. Meistens handelt es sich hierbei um eine Baugesellschaft, die ein größeres Wohnbauvorhaben erschließen will. Die wichtigsten rechtlichen Fragen, die bei diesen Verträgen entstehen, werden erörtert und mit der einschlägigen Rechtsprechung belegt. Bedeutsam ist, dass der Erschließungsvertrag ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist; damit sind bei Rechtsstreitigkeiten die Verwaltungsgerichte zuständig. kj
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Recht, Bebauungsplanung, Bundesbaugesetz, Bodenrecht, Erschließungsrecht, Vertrag, Erschließungsbeitrag
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Deutsche Wohnungswirtschaft, Düsseldorf 32(1980)Nr.3, S.61-62
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Recht, Bebauungsplanung, Bundesbaugesetz, Bodenrecht, Erschließungsrecht, Vertrag, Erschließungsbeitrag