Rechtsfragen des Erschließungsvertrages.
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Datum
1980
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IRB: Z 906
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
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Zusammenfassung
Der Gemeinde wird durch § 123 Abs. 3 BBauG das Recht eingeräumt, die Erschließung durch Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Damit übernimmt der Dritte die Verpflichtung, die Erschließung, z.B. Straßen- und Kanalbau auf eigene Rechnung durchzuführen. Meistens handelt es sich hierbei um eine Baugesellschaft, die ein größeres Wohnbauvorhaben erschließen will. Die wichtigsten rechtlichen Fragen, die bei diesen Verträgen entstehen, werden erörtert und mit der einschlägigen Rechtsprechung belegt. Bedeutsam ist, dass der Erschließungsvertrag ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist; damit sind bei Rechtsstreitigkeiten die Verwaltungsgerichte zuständig. kj
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Deutsche Wohnungswirtschaft, Düsseldorf 32(1980)Nr.3, S.61-62