Verwendungen auf die Mietsache durch den Mieter - Einrichtungen, bauliche Änderungen, Wegnahmerecht. Aktuelle Fragen und Probleme des Mietrechts; Gesamttitel.

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SEBI: 84/1183-4

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Abstract

Im allgemeinen versuchen Mieter, mit oder ohne Absprache mit dem Vermieter das ihnen zeitweise überlassene Mietobjekt ihren ganz persönlichen Wünschen und Bedürfnissen in irgendeiner Form anzupassen. Das beginnt bei Schönheitsreparaturen und führt über den Ausbau und die Erweiterung vorhandener Elektro-, namentlich Sanitäranlagen bis hin zur Errichtung von kompletten Bädern, Heizungsanlagen und neuzeitlichen Isolierfenstern. Der Mieter trägt die dazu erforderlichen Kosten und investiert damit in fremdes Eigentum. In diesem Heft geht es darum, die verschiedenen Ansprüche zwischen Mietern und Vermietern, gegebenenfalls auch deren Nachfolgern, zu entwickeln. im/difu

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Mietrecht, Mieter, Vermieter, Modernisierung, Einbau, Bauänderung, Kosten, Wegnahmerecht, Mietwesen, Recht, Wohnung

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Düsseldorf: Deutsche Wohnungswirtschaft (1982), 16 S.,

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Mietrecht, Mieter, Vermieter, Modernisierung, Einbau, Bauänderung, Kosten, Wegnahmerecht, Mietwesen, Recht, Wohnung

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JHI-Dokumentation; VII-24-2