Kindergärten in Hagen

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SEBI: 77/1072

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Abstract

Die Bedarfsplanung geht davon aus, daß in allen Planungsbezirken für 75 Prozent der Kinder Plätze bereitgestellt werden sollen. Einige Bedarfsparameter können wegen fehlender Unterlagen nicht einbezogen werden (Berufstätigkeit der Mutter). Aus dem Fehlbedarf zuzüglich des durch Verringerung der Gruppengröße sich ergebenden Defizits, werden Neubaupläne abgeleitet und die Ersatzbauten der freien Träger vorgestellt. In einem zweiten Teil werden die bestehenden Einrichtungen durch Abbildung und Grundriß, sowie durch Kategorien wie Platzzahl, Träger, Baujahr, Bezirk, geplante Platzzahl, einzeln vorgestellt. Im ausführlichen Anhang finden sich u.a. Kindergartengesetz, Elternrats-, Betriebskostenverordnung, Empfehlungen für die Eignung der Erzieher und zur Festsetzung der Öffnungszeiten.

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Kindergarten, Bedarfsplanung, Bildungswesen, Gesetzgebung, Pädagogik, Planung, Recht

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Hagen: (1974), getr.Pag., Abb.; Tab.

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Kindergarten, Bedarfsplanung, Bildungswesen, Gesetzgebung, Pädagogik, Planung, Recht

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