Die abgabenrechtlichen Beiträge. Vorzugs- und Verbandslasten - Wesen und Bemessung.
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SEBI: 78/5257
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Zusammenfassung
Die Beiträge des öffentlichen Rechts spielen im modernen Sozialstaat eine nicht unwesentliche Rolle. So betrug z.B. allein das Aufkommen an Beiträgen zur Sozialversicherung im Jahre 1955 über 13 Mrd. DM bei einem Bruttosozialprodukt von 175 Mrd. DM; dieser Anteil hat sich in der Folgezeit noch vergrößert. Die Arbeit untersucht von den verschiedenen Beiträgen des öffentlichen Rechts eine Gruppe eingehender, die sog. abgabenrechtlichen Beiträge. Im Abgabenrecht sind wiederum zwei Beitragsarten zu unterscheiden: die Vorzugs- und Verbandslasten. Vorzugslasten können von einzelnen Rechtssubjekten erhoben werden, denen ein besonderer wirtschaftlicher Vorteil aus einer vorwiegend im öffentlichen Interesse stattfindenden Veranstaltung zukommt; Verbandslasten können zur Erlangung des Finanzbedarfs von mehreren gemeinsam (Körperschaften des öffentlichen Rechts mit beschränktem Aufgabenkreis) erhoben werden. Sie ähneln den direkten Steuern sehr stark. In der Arbeit werden - nach begrifflichen Abgrenzungen von Steuern und Gebühren - insbesondere die Bemessungsgrundsätze der Vorzugs- und Verbandslasten ausführlich erörtert. chb/difu
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Abgabe, Abgabenrecht, Beitrag, Vorzugslast, Verbandslast, Gemeinde, Beitragsbemessung, Verfassungsrecht, Steuer, Verband, Verwaltungsrecht, Gebühr
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Tübingen: (1961), 110 S.(jur.Diss.; Tübingen 1961)
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Abgabe, Abgabenrecht, Beitrag, Vorzugslast, Verbandslast, Gemeinde, Beitragsbemessung, Verfassungsrecht, Steuer, Verband, Verwaltungsrecht, Gebühr