Glücksspielregulierung. Glücksspielstaatsvertrag und Nebengesetze. Kommentar.

Heymann
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Heymann

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DE

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Köln

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ZLB: R 287/12

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Zusammenfassung

Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2012 ist am 1. Juli 2012 in 14 Bundesländern in Kraft getreten; in Nordrhein-Westfalen gilt er seit dem 1. Dezember 2012, in Schleswig-Holstein seit dem 8. Februar 2013. Da eine abschließende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Glücksspielrecht insgesamt nicht existiert, treten neben die hauptsächlich, aber nicht ausschließlich landesrechtlichen Regeln des Wirtschaftsverwaltungsrechts auch Bundesgesetze etwa im Straf-, Steuer- und Wettbewerbsrecht. Der Kommentar unterzieht an erster Stelle den Glücksspielstaatsvertrag in der aktuellen Fassung einer kritischen Analyse. Darüber hinaus werden wesentliche, glücksspielrechtlich relevante Vorschriften anderer Gesetze (StGB, GewO, UWG, GWB) sowie die maßgeblichen Vorschriften des Unionsrechts umfassend erläutert. Klassische Glücksspiele wie z.B. Lotterien und Spielautomaten werden ebenso behandelt wie Online-Glücksspiele u.ä.

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LVIII, 1035 S.

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