Erfahrungen mit Zinsanhebung und Fehlbelegungsabgabe in Bayern.

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IRB: Z 877

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Das 2. Haushaltsstrukturgesetz vom 22.12.1981 hat die Länder unter bestimmten Voraussetzungen ermächtigt, eine Fehlbelegungsabgabe einzuführen und eine Zinserhöhung vorzunehmen. Es wird über die Erfahrungen mit diesen wohnungspolitischen Instrumentarium und die daraus abgeleiteten z.T. schon konkretisierten gesetzgeberischen Konsequenzen berichtet. Die Rückflüsse, die aufgrund der Zinserhöhung eingegangen sind, ermöglichten die Förderung von 4.000 Sozialwohnungen. Gemessen am Verwaltungsaufwand kann man die Zinsanhebung als Erfolg betrachten. Die Fehlbelegungsabgabe greift nach den Vorschriften des 2. Wohnungsbaugesetzes schon bei relativ niedrigen Einkommen und zeigt sich fiskalisch auch als Erfolg. (hg)

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Schlagwörter

Wohnungsbauförderung, Wohnungsbaufinanzierung, Kapitalmarkt, Zinsentwicklung, Miete, Fehlbelegungsabgabe, Zinserhöhung, Wohnungsbau

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 75(1985), Nr.4/5, S.180-186

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Wohnungsbauförderung, Wohnungsbaufinanzierung, Kapitalmarkt, Zinsentwicklung, Miete, Fehlbelegungsabgabe, Zinserhöhung, Wohnungsbau

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