Lerninhalte des Verwaltungsrechts in der Ausbildung des gehobenen Dienstes der allgemeinen Verwaltung - Bestandsaufnahme und Entwurf einer didaktischen Ordnung.

Blasius, Hans
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1976

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SEBI: 79/6653

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Gegenwärtig wird die Ausbildung des Beamten der allgemeinen Verwaltung in der Regel bestimmt von der (erstmaligen) Zuordnung zu einer Laufbahn und Laufbahngruppe. Da diese Einstufung von der Art der Ausbildung abhängt, ist ein Blick auf die Ausbildungsinhalte und Lernziele von Interesse. Die Arbeit bemüht sich, die Ausbildung eines Beamten des gehobenen (allgemeinen) Verwaltungsdienstes nicht nur von juristischer, sondern auch von pädagogischer und wissenschaftstheoretischer Position aus zu beleuchten. Dazu wird auf die Fachdidaktik und auf den Begriff des Curriculums (ungefähr Lehrplan) eingegangen und bestehende Modellvorstellungen für die Didaktik des Verwaltungsrechts untersucht. Dem Problem der Legitimation, in der Arbeit konkretisiert als Problem der Entscheidungen über Curricula, die als politische Entscheidungen eine Form der Machtausübung darstellen und daher einer inneren Rechtfertigung bedürfen, wird ein eigenes Kapitel gewidmet; sodann werden allgemeine Anforderungen an die Didaktik, allgemeine, soziale und formale Lernziele sowie Lernziele des Verwaltungsrechts erarbeitet. Ergänzt werden diese Erörterungen durch Beispiele, auch aus dem kommunalen Bereich. chb/difu

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München: (1976), XXIX, 265 S., Lit.

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