Die Anreizregulierung mit den Erleichterungen bei Investitionen in Strom- und Gasnetze.
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: 4-Zs 1723
BBR: Z 333
BBR: Z 333
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Abstract
Ziel der Energiepolitik bleibt nach wie vor, auch die Investitionsfähigkeit sowie die Investitionstätigkeit der Betreiber von Gas- und Stromnetzen zu gewährleisten, damit die Orientierung an Effizienzzielen nicht zu ausbleibenden Investitionen führt, wodurch mittelfristig die Qualität und die Versorgungssicherheit der Netze gefährdet wären. In dem Beitrag werden Maßnahmen erläutert, die Investitionen in die Netzinfrastruktur erleichtern sollen. Erstens wird auf die am 6. November 2007 in Kraft getretene Anreizregulierungsverordnung (ARegV), die ab dem 1. Januar 2009 die Vorgabe von Obergrenzen für zulässige Gesamterlöse von Netzbetreibern aus den Netzentgelten für eine 5-jährige, bei Gas für eine 4-jährige Regulierungsperiode vorsieht, eingegangen. Danach werden die verbesserten Rahmenbedingungen bei der Finanzierung von Investitionen in die Netzinfrastruktur beschrieben: Mit der Festlegung vom 6. August 2008 hat die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg (LRegB) durch eine Erhöhung der Eigenkapitalzinssätze für Neu- und Altinvestitionen in Strom- und Gasnetze eine attraktive Rendite für Investitionen in den Erhalt und den Ausbau von Netzen geschaffen. Die Festlegung ist inhaltlich identisch mit der Festlegung der Bundesnetzagentur (BNA) vom 7. Juli 2008.
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Die Gemeinde
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Nr. 15/16
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S. 574-575