Handlungs- und Entfaltungsspielraum der kommunalen Selbstverwaltung.
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IRB: Z 889B
SEBI: Zs 2230-4
SEBI: Zs 2230-4
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Abstract
Die Handelnden in Staat und Gemeinden müssen nach Auffassung des Autors einiges ändern, wenn der Handlungs- und Gestaltungsspielraum der Gemeinden und Kreise stärker entfaltet und besser zum Wohle der Bürger genutzt werden soll. Zum einen ist es der reglementierende und planende Staat, der den Spielraum einengt, zum anderen sind es auch kommunale Politiker und Fachverwalter, welche die Sicherheit des Gesetzes dem Risiko eigenverantwortlicher Entfaltung vorziehen oder gegebene Spielräume zur Pflege des Details gering achten, statt sie zu nutzen. Beide sollten das ihre tun, um die deutsche Selbstverwaltung noch besser zum Tragen zu bringen. rh
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Recht, Kommunalrecht, Selbstverwaltung, Gemeinde, Landkreis, Staat
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Zeitschrift für Rechtspolitik 13(1980)Nr.9, S.227-230, Lit.(Beil. zu Neue juristische Wochenschrift, München (NJW) 33(1980)Nr.38)
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Recht, Kommunalrecht, Selbstverwaltung, Gemeinde, Landkreis, Staat