Eckpunkte zum landesweiten Portalangebot für Kommunen in NRW.

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2020

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DE

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EDOC

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Das Onlinezugangsgesetz (OZG) vom 14.08.2017 legt fest, dass die öffentliche Verwaltung alle Leistungen bis Ende 2022 digital über einen Portalverbund zur Verfügung stellen muss. Da die Portal-Landschaft vielfältig ist mit Fach- und Gebietsportalen auf allen föderalen Ebenen und kein einheitlicher Portalzugang für die Kommunen in NRW zu allen Online-Lösungen besteht, soll ein landesweites Portalangebot für Kommunenin NRW aufgebaut werden. Das vorliegende Eckpunktepapier wurde in einem gemeinsamen Workshop der kommunalen Spitzenverbände und des KDN mit Vertretern der Kommunen und der kommunalen IT-Dienstleister erarbeitet und legt die Grundsätze und Rahmenbedingungen für das landesweite Portalangebot für Kommunen fest.

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18

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