Neuregelung des Verjährungsrechtes: Auswirkungen auf das Verkehrszivilrecht.

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München

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0934-1307

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ZLB: Zs 4033-4

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Abstract

Für das Verkehrszivilrecht steht die Neurelung des Verjährungsrechtes im Vordergrund. Sie lässt sich mit Verkürzung und Vereinheitlichung beschreiben. Die neuen Regelungen orientieren sich weitgehend am Leitbild des § 852 BGB, so dass die Änderungen für den Verkehrshaftpflichtfall nicht so gravierend sind wie im Kauf- und Werkvertragsrecht. Der Zeitpunkt des Fristbeginns, die Fristdauer sowie hemmende oder unterbrechende Umstände bestimmen - wie bisher - die Verjährung. Diese gesetzliche Systematik ist beibehalten worden. Der Teufel steckt allerdings im Detail. difu

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Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht

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Nr. 2

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S. 65-68

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