Das Elternrecht und die Schule.

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SEBI: JA 223

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Zusammenfassung

Während in Art. 7 GG das gesamte Schulwesen dem Staat bzw. staatlich geschützten Privatschlulen untersteht und sich aus Art. 7 GG auch die Schulpflicht des einzelnen Kindes herleiten läßt, wird in Art. 6 Abs. 2 GG die Pflege und die Erziehung des Kindes den Eltern unterstellt. Aus diesen und anderen Grundrechten (z. B. Art. 4 GG, Gewissensfreiheit) haben sich in der Vergangenheit immer wieder grundrechtliche Kollisionen ergeben. Waren es ursprünglich Fragen religiös-weltanschaulicher Art, sind es heute vermehrt solche der grundsätzlichen Abgrenzung der Erziehungsausübung, der Methode und des Bildungsweges in der Schule sowie die damit verbundenen Fragen der Weiterbildung. Ausgehend von einer verfassungsmäßigen Auslegung des Gegensatzes zwischen Eltern und Schule, wird der allgemeine Zusammenhang zwischen dem Grundrecht des elterlichen Erziehungsrechtes, wie es in Art. 6 Abs. 2 GG festgelegt ist, und den einzelnen Schulbestimmungen des Art. 7 GG untersucht, bevor auf die bereits erwähnten Einzelprobleme ausführlich eingegangen wird. kp/difu

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Eltern, Elternrecht, Erziehung, Schulrecht, Privatschule, Religion, Schulpflicht, Verwaltungsgericht, Rechtsgeschichte, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Schule, Bildung/Kultur, Bildungseinrichtung

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München: (1962), XV, 153 S., Lit.(jur.Diss.; Univ.München 1961)

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Eltern, Elternrecht, Erziehung, Schulrecht, Privatschule, Religion, Schulpflicht, Verwaltungsgericht, Rechtsgeschichte, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Schule, Bildung/Kultur, Bildungseinrichtung

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