Denkmalpflege im Main-Taunus-Kreis. Von der Arbeit einer Denkmalschutzbehörde und eines Denkmalbeirates in Hessen.
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1984
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IRB: Z 950
SEBI: Zs 1002-4
BBR Z 515
SEBI: Zs 1002-4
BBR Z 515
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Zusammenfassung
Der Beitrag skizziert knapp 10 Jahre nach Inkrafttreten des hessischen Denkmalschutzgesetzes die erfolgreiche Arbeit, die der Main-Taunus-Kreis im Bereich des Denkmalschutzes geleistet hat. Die Institution und Aufgabenkompetenz des Denkmalbeirates war dabei von entscheidender Bedeutung. Ortsbegehungen von Denkmalbeirat und Unterer Denkmalschutzbehörde führten zu einer Liste von denkmalwerten Anlagen und Einzelobjekten, die weniger aufgrund historischer Details als ihres ortstypischen Charakters wegen von Bedeutung sind. Eine intensive Öffentlichkeitsarbeit, an der sich auch der "Förderkreis Denkmalpflege im Main-Taunus-Kreis e.V." beteiligt, informiert über historisch geprägte Dorf- und Stadtbilder und stellt sanierte Objekte vor. wg
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Rathaus 37(1984)Nr.7, S.406-408, Abb., Lit.