Wohngeldbezug und regionales Mietniveau. Ergebnisse aus der Wohngeldstatistik 1984.
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1986
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SEBI: Zs 2675-4
BBR: St NW Mh
IRB: Z 936
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IRB: Z 936
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Zusammenfassung
Nach dem neuen Wohngeldrecht werden zur Berechnung des regionalen Mietenniveaus, das künftig eine wichtige Grundlage für die individuelle Wohngeldfestsetzung darstellt, 12 verschiedene Wohnungskategorien gebildet. Diese berücksichtigen das Baualter der Wohnung, die Ausstattung sowie die Finanzierung. Die Ergebnisse des Beitrags zur Situation des örtlichen Mietenniveaus beziehen sich auf die Wohnverhältnisse der Hauptmieter mit Wohngeldbewilligung: Vorangestellt werden aktuelle Eckdaten aus der Wohngeldstatistik. Mehr als die Hälfte der Hauptmieter mit Wohngeldbezug wohnt in öffentlich geförderten Wohnungen. Im einzelnen analysiert wird das Mietenniveau der einzelnen Regionen des Landes. Festgestellt wird u.a., dass zu den Landesgrenzen hin ein starkes Mietgefälle besteht. Die Unterschiede im regionalen Mietengefüge Nordrhein-Westfalens verdeutlichen auch die Verschiedenartigkeit der einzelnen Wohnungsmärkte des Landes. (hb)
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Statistische Rundschau Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 38(1986), Nr.3, S.162-171, Abb.;Tab.