Verwaltungsrechtsschutz in der DDR.

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SEBI: 72/1250

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Abstract

Die Frage nach dem Schutz der Rechte und Freiheiten des Individiums gegen die Maßnahmen der öffentlichen Gewalt in der DDR sowie die Garantien ihrer verfahrensrechtlichen Durchsetzbarkeit wird zunächst in dem Gesamtzusammenhang der bestehenden Gesellschaft- und Wirtschaftsordnung gestellt und vor dem Hintergrund der marxistisch-leninistischen Staats- und Rechtstheorie betrachtet. Besonders untersucht wird sodann der Stellenwert und die Bedeutung der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsschutzinstitute und -maßnahmen. Wegen der unterschiedlichen Gesellschaftsordnungen kann ein Rechtsvergleich des Verwaltungsrechtsschutzes der DDR mit dem der BRD nur auf einige Schwerpunkte beschränkt bleiben. Dagegen wird dem Vergleich mit den anderen sozialistischen Staaten und deren teilweise bedeutsamen Entwicklungstendenzen breiter Raum gewährt. Als Ergebnis wird festgestellt, daß die DDR von der Entwicklung zu einem Rechtsstaat noch weit entfernt ist und in ihrer Rückständigkeit und Liberalisierungsfeindlichkeit selbst im Ostblock kaum übertroffen wird.

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Verwaltungsrecht, Recht, Rechtsschutz, Verwaltungsrechtsschutz

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Göttingen, (1971) 508 S., Abb.; Lit.

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Verwaltungsrecht, Recht, Rechtsschutz, Verwaltungsrechtsschutz

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