Die Kontrakttheorie als Beitrag zu einer ökonomischen Theorie des Arbeitsmarktes.
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1978
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SEBI: 78/3287-4
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Zusammenfassung
Der Beitrag der Kontrakttheorie zur Erklärung von Arbeitsmarktphänomenen beruht auf der systematischen Anwendung des risk-sharing-Prinzips auf Arbeitsverhältnisse.Ausgehend vom ABG-Modell der Kontrakttheorie läßt sich beweisen, daß Kontrakte im Sinne von Erwartungswerten paretosuperior sind und optimale Verträge einen von der konjunkturellen Situation unabhängigen Reallohnsatz aufweisen.Kontrakte führen also bezüglich der Höhe des Lohnsatzes zur risikomäßigen Entlastung des Arbeiters.Durch Berücksichtigung heterogener Fähigkeiten, variabler Arbeitszeit, unvollstandiger Information etc. läßt sich das Grundmodell erweitern, was vom Autor kurz skizziert wird, ehe er auf zwei für die makroökonomische Nutzanwendung entscheidende Erklärungslücken eingeht, wobei er darstellt, daß risk-shifting-Arrangements Basis einer monetären Konjunkturtheorie sein können. bp/difu
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Konstanz: (1978), 33 + ca 15 S., Lit.
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Serie/Report Nr.
Diskussionsbeiträge; 114