Ausrichtung des Kommunalen Finanzausgleichs am ermittelten Finanzbedarf der Kommunen. Ausgestaltung eines bedarfsorientierten Kommunalen Finanzausgleichs am Beispiel des Landes Hessen.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: R 622 ZB 1139

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Abstract

Der Kommunale Finanzausgleich stellt für die Kommunen eine essenzielle Ergänzung ihrer eigenen originären Finanzmittel dar und trägt so dazu bei, dass sie ihre verfassungsrechtlich verankerte Selbstverwaltung effektiv wahrnehmen können. Bei der konkreten Ausgestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs haben die Landesgesetzgeber erhebliche Ermessensspielräume. Das Land Hessen hat aufgrund eines Urteils des Hessischen Staatsgerichtshofs aus dem Jahr 2013 den Kommunalen Finanzausgleich mit Wirkung ab dem Ausgleichsjahr 2016 neu geordnet. Wesentliches Ergebnis dieser Neuordnung ist die Bemessung des Volumens der Finanzausgleichsmasse auf Basis einer Bedarfsermittlung. Da diese den vertikalen Finanzausgleich betreffende Bedarfsermittlung auch unmittelbare Folgewirkungen für die horizontale Verteilung hat, war letztlich das Ausgleichssystem in seiner Gesamtheit von der Neuordnung betroffen. Der Beitrag gibt einen erläuternden Überblick über die wesentlichen Strukturelemente des neuen bedarfsorientierten hessischen Kommunalen Finanzausgleichs.

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Die Öffentliche Verwaltung

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Nr. 20

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S. 848-857

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