Die formale Seite der Äußerungsfreiheit. Zensurverbot und Äußerungsgrundrechte.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 99/495

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DI

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Abstract

Art. 5 Abs. 1 GG schützt die Meinungsfreiheit. Mit dem Satz 3 "Eine Zensur findet nicht statt.", handelt es sich nicht nur um eine Sprachregelung, sondern um das Verbot der mit Zensur gemeinten Kommunikationskontrolle. Die Studie befaßt sich mit der Frage, ob die Tragweite dieses Satzes vom Zensurverbot im Gefüge der Verfassung einen Vergleich mit seiner sprachlichen Auffälligkeit aushält. Dabei werden die vielfältigen Möglichkeiten aufgezeigt, auf die Kommunikation anderer kontrollierend einzuwirken. Fragen nach dem Begriff der Zensur, nach ihrem Verbot, dessen Anwendungsbereich, seiner Einschränkbarkeit und seinem Verhältnis zu den Freiheitsrechten und die möglichen über enges Zensurverbot hinausgehenden Wirkungen, weisen auf eine grundsätzliche Problematik des Verständnisses der Kommunikationsfreiheit hin. kirs/difu

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560 S.

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Schriften zum Öffentlichen Recht; 773