Das Bayerische Gesetz über die entschädigungspflichtige Enteignung.
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1975
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SEBI: Zs 987-4
IRB: Z 935
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Zusammenfassung
Das am 1.3.75 in Kraft getretene BayEG stellt das Landesenteignungsrecht auf eine neue Grundlage. Art. nennt die Gründe für die Neuregelung, erläutert den Leitgedanken, ,,die bisher auf verschiedene Gesetze verstreuten einschlägigen Bestimmungen zusammenzufassen, zu vereinheitlichen und gleichzeitig zu vereinfachen'', geht auf die boden- und eigentumsrechtliche Bedeutung ein und gibt einen Überblick über die Vorschriften, die sich in dieser Form im BBauG, an welches sich das BayEG weitgehend anlehnt, nicht finden.
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Bayerische Verwaltungsblätter, München 106 (1975), 5, S. 125-133, Lit.