Bewertung von Flugrouten unter Lärmwirkungsaspekten.

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DE

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Dessau-Roßlau

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1862-4804

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EDOC

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Zusammenfassung

Durch eine Änderung des § 32 des Luftverkehrsgesetzes wurde 2007 die Beteiligung des Umweltbundesamtes (UBA) bei der Festlegung von Flugrouten beschlossen (Benehmensregelung). Mit der Einbindung des Umweltbundesamtes wurden auch lärmwirkungsbezogene Aspekte in das Bewertungsverfahren eingebracht. Die Beurteilung und Rangbildung von Flugrouten bewegt sich in einem übergeordneten Kontext von Grundsatzfragen der Lärmverteilung. Die Bewertungsfunktion der Varianten-Prüfwerte basiert auf den in der VDI 3722-2 veröffentlichten Verfahren zur Bestimmung des Anteils der "Belästigten" sowie der "Schlafgestörten". Der Vergleich der resultierenden Gesundheitseffekte wird anhand der u. a. von der Weltgesundheitsorganisation angewandten "Population-Attributable-Fraction" (PAF) durchgeführt. Auf Grundlage der entwickelten Ansätze wurde das Bewertungsverfahren konkretisiert und mit den Varianten-Prüfwerten in eine anwendbare Fassung mit Einzahl-Indizes für den Tag und die Nacht überführt. Mit dem gestuften Bewertungsverfahren wird dem Umstand Rechnung getragen, dass kleinräumige Änderungen an Flugroutenvarianten zu geringen relativen Änderungen in der Gesamtbelastung führen können, die statistisch nicht unterscheidbar sind. Die Bewertungsergebnisse zeigen, dass sich mit dem Verfahren klare Präferenzen für Flugroutenvarianten hinsichtlich der Lärmbelastung der Bevölkerung ergeben, die vor dem Hintergrund einer Unsicherheitsbetrachtung statistisch unterscheidbar sind.

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138 S.

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Texte / Umweltbundesamt; 03/2017