Rückforderung von Zuwendungen bei Verstößen gegen das Vergaberecht?

Boorberg
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Boorberg

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München

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0522-5337

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ZLB: 4-Zs 987

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RE

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Abstract

Bei Zuwendungen (Subventionen) wird dem Bewilligungsbescheid regelmäßig eine Nebenbestimmung beigefügt, nach der bei der Vergabe von Aufträgen zur Erfüllung des Zuwendungszwecks das Vergaberecht (VOB/A, VOL/A) einzuhalten ist. Da es sich bei dem Vergaberecht um eine komplizierte Materie handelt, mit der die Zuwendungsempfänger vielfach nicht hinreichend vertraut sind, unterlaufen diesen oftmals Verstöße gegen die VOB/A bzw. VOL/A. Diese Vergabeverstöße werden von den für die Rechnungsprüfung der Bewilligungsbehörde zuständigen Stellen nicht selten aufgedeckt. Die Bewilligungsbehörden sehen sich in solchen Fällen unabhängig von der Art des Vergabeverstoßes stets veranlasst, die Zuwendung zumindest teilweise zurückzufordern. Aus Anlass einer Entscheidung des BayVGH untersucht der Beitrag, ob diese - von der Rechtsprechung gestützte - Verwaltungspraxis zutreffend ist.

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Bayerische Verwaltungsblätter

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Nr. 9

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S. 264-268

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