Vertretungsmängel bei öffentlichen Auftraggebern. Die Vertretungsregelung bei Auftragsvergaben der öffentlichen Hand und ihre Durchbrechung durch die Rechtsinstitute der Duldungs- und Anscheinsvollmacht.

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SEBI: 91/590

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Abstract

Gebietskörperschaften, die Sozialversicherung, Bundesbahn und Bundespost vergeben jährlich Aufträge in Höhe von ca. 250 Mrd. DM. Im Rahmen der Arbeit interessiert der Abschluß der zugrundeliegenden (privatrechtlichen) Verträge der öffentlichen Hand. Dabei weisen bestimmte Problemfelder eine erhöhte Anfälligkeit für die Mißachtung der Vertretungsregeln auf. Als Beispiel nennt der Autor die Auftragserteilung durch kleinere Gemeinde: Nicht zufällig sind die gesetzlichen Anforderungen bei dem Abschluß von Rechtsgeschäften durch die Gemeinden am schärfsten.Wirksam ist die Auftragserteilung nach den meisten Gemeindeordnungen nur bei Beachtung von Gesamtvertretungsgrundsatz sowie Schriftlichkeit, Beifügung von Amts- oder Dienstbezeichnung der Gemeindevertreter und Siegelung der Vereinbarung. Die Arbeit befaßt sich mit der Anwendung der zivilrechtlichen Duldungs- und Anscheinsvollmacht auf die juristischen Personen des öffentlichen Rechts als Auftraggeber. kmr/difu

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Öffentlicher Auftrag, Vertretung, Vollmacht, Auftragsvergabe, Öffentlicher Auftraggeber, Juristische Person, Körperschaft, Behörde, Bauprojekt, VOB, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Recht, Verwaltung

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Köln: Heymann (1990), XXIII, 97 S., Lit.(jur.Diss.; Osnabrück 1989)

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Öffentlicher Auftrag, Vertretung, Vollmacht, Auftragsvergabe, Öffentlicher Auftraggeber, Juristische Person, Körperschaft, Behörde, Bauprojekt, VOB, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Recht, Verwaltung

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Osnabrücker rechtswissenschaftliche Abhandlungen; 20