§ 133 Abs.3 BBauG. Urteil des BVerwG v. 27.1.1982 - 8 C 24.81.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1039
SEBI: Zs 818-4
SEBI: Zs 818-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Eine Ablösungsvereinbarung ist nichtig, wenn sie abgeschlossen worden ist, bevor ausreichende "Bestimmungen" i.S. des § 133 Abs. 3 S. 2 BBauG getroffen worden sind. Diese Ablösungsbestimmungen brauchen nicht in Satzungsform erlassen zu werden. Es ist zulässig, den Anwendungsbereich von Ablösungsbestimmungen i.S. des § 133 Abs. 3 S. 2 BBauG auf Gebietsteile der Gemeinde zu beschränken. Nur die Festlegung der Art der Ermittlung und Verteilung des mutmaßlichen Erschließungsaufwands gehört zum Mindestinhalt von Ablösungsbestimmungen i.S. des § 133 Abs. 3 S. 2 BBAuG. Der Abschluss von Ablösungsvereinbarungen setzt kraft Bundesrechts das Vorliegen einer Erschließungsbeitragszahlung nicht voraus. Der Inhalt einer Erschließungsbeitragssatzung hat kraft Bundesrechts auch keinen Einfluss auf den Inhalt von Ablösgungsbestimmungen i.S. des § 133 Abs. 3 S. 2 BBauG. -y-
Beschreibung
Schlagwörter
Recht, Bundesbaugesetz, Erschließungsrecht, Erschließungsbeitrag, Rechtsprechung, Ablösevereinbarung, Paragraph 133, Bundesbaugesetz, BVerwG-Urteil
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 35(1982)Nr.11, S.350-352, Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Recht, Bundesbaugesetz, Erschließungsrecht, Erschließungsbeitrag, Rechtsprechung, Ablösevereinbarung, Paragraph 133, Bundesbaugesetz, BVerwG-Urteil