Einzelbeträge aus den Regelbedarfsstufen ab 1. 1. 2018: Leistungsfälle nach dem SGB II, dem SGB XII und nach § 2 AsylbLG.

Schwabe, Bernd-Günter
Boorberg
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Datum

2018

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Herausgeber

Boorberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Hannover

Sprache

ISSN

0342-3379

ZDB-ID

Standort

ZLB: Soz 645 ZB 6978

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Zusammenfassung

Zum 1. 1. 2018 erfolgte durch die "Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach den §§ 28 a und 134 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsatzes sowie zur Ergänzung der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2018 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2018 - RBSFV 2018)" eine Erhöhung um 1,63 %, wobei die Ergebnisse nach § 28 Abs. 5 SGB XII auf volle Euro gerundet werden. In Bezug auf die regelbedarfsrelevanten Einzelbeträge ergeben sich durch die Rundungsregelung unterschiedliche Fortschreibungsfaktoren. Der Beitrag konkretisiert die regelbedarfsrelevanten Positionen in den einzelnen Gütergruppen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe und weist - soweit möglich und erforderlich - die rechnerischen Einzelbeträge in allen Regelbedarfsstufen für die Rechtskreise des SGB II und des SGB XII einschließlich der sog. Analogfälle nach § 2 AsyIbLG aus.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Zeitschrift für das Fürsorgewesen

Ausgabe

Nr. 1

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 1-16

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen