Einzelbeträge aus den Regelbedarfsstufen ab 1. 1. 2018: Leistungsfälle nach dem SGB II, dem SGB XII und nach § 2 AsylbLG.
Boorberg
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2018
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Hannover
Sprache
ISSN
0342-3379
ZDB-ID
Standort
ZLB: Soz 645 ZB 6978
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Zum 1. 1. 2018 erfolgte durch die "Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach den §§ 28 a und 134 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsatzes sowie zur Ergänzung der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2018 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2018 - RBSFV 2018)" eine Erhöhung um 1,63 %, wobei die Ergebnisse nach § 28 Abs. 5 SGB XII auf volle Euro gerundet werden. In Bezug auf die regelbedarfsrelevanten Einzelbeträge ergeben sich durch die Rundungsregelung unterschiedliche Fortschreibungsfaktoren. Der Beitrag konkretisiert die regelbedarfsrelevanten Positionen in den einzelnen Gütergruppen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe und weist - soweit möglich und erforderlich - die rechnerischen Einzelbeträge in allen Regelbedarfsstufen für die Rechtskreise des SGB II und des SGB XII einschließlich der sog. Analogfälle nach § 2 AsyIbLG aus.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Zeitschrift für das Fürsorgewesen
Ausgabe
Nr. 1
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 1-16