Fehlende öffentliche Mittel - der Tod des kostensparenden Bauens? Ist der Bau des Eigenheims auch ohne öffentliche Mittel ohne Risiko möglich?
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Zusammenfassung
In einigen Bundesländern stagniert der Bau von Einfamilienhäusern nach dem System des kosten- und flächensparenden Bauens, da die öffentlichen Mittel hierfür nicht ausreichen. Mehrjährige Erfahrungen im Bereich des kosten- und flächensparenden Bauens machen uns z.B. deutlich, dass Hausgrößen von 90 qm als Mindestgrößen in Frage gestellt werden müssen. Viele Gruppen, z.B. Alleinstehende, junge Ehepaare oder ältere Menschen, sind auch mit einem gutgeplanten 3-, max. 4-Zimmer-Haus, etwas Grün am Haus sowie einem eigenen Garten zufrieden. Dazu reichen für ein sog. "Starterhaus" auch sicherlich schon Wohnungsgrößen von 60 bis 70 qm. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass diese Häuser sich auch einfach auf 90 bis 130 qm und mehr vergrößern lassen, und dass die so vergrößerten Häuser dann - auch wieder auf zwei Wohnungen zurückgeführt werden können. Für viele Architekten bietet sich hier eine Marktlücke. (jk)
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Wohnungsbauförderung, Einfamilienhaus, Kostensparendes Bauen, Flächensparendes Bauen, Starterhaus, Finanzierung, Alleinstehender, Alter Mensch, Öffentliche Hand, Marktlücke, Politik, Wohnungsbau
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Deutsches Architektenblatt, Ausgabe Nordrhein-Westfalen 19(1987), Nr.2, S.NW45-NW46
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Wohnungsbauförderung, Einfamilienhaus, Kostensparendes Bauen, Flächensparendes Bauen, Starterhaus, Finanzierung, Alleinstehender, Alter Mensch, Öffentliche Hand, Marktlücke, Politik, Wohnungsbau