Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie dargestellt am Betreibermodell der Stadt Bad Wörishofen.

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0043-0978

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IRB: Z 93
BBR: Z 179

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Abstract

Zur Harmonisierung des Binnenmarkts hat der Rat der Europäischen Gemeinschaften eine Richtlinie über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge verabschiedet, die seit dem 1.7.1993 auch in Deutschland verbindlich anzuwenden ist. Die Richtlinie schreibt den europäischen Mitgliedsstaaten vor, wettbewerbliche Verfahren u.a. bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge anzuwenden, und zwar einschließlich freiberuflicher Ingenieurleistungen sowie Leistungen der Betriebsführung von Abwasseranlagen. Der nachfolgende Beitrag untersucht, inwiefern in der Abwasserentsorgung wettbewerbliche Mechanismen vorhanden sind und weiche Neuerungen durch Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in nationales Recht zukünftig erwartet werden können. Darauf aufbauend wird an einem konkreten Projekt, der Abwasserentsorgung der Stadt Bad Wörishofen, dargestellt, in welcher Form ein ganzheitlicher Ausschreibungswettbewerb unter Beachtung des neuen EG-Rechts durchgeführt werden kann und maßgeblich zur Erzielung günstiger Abwassergebühren beiträgt.

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Wasserwirtschaft

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Nr.4

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S.182-185

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