Das neue Bayerische Abfallwirtschafts- und Altlastengesetz.
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1992
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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4
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Zusammenfassung
Das Gesetz vom 27.2.1991 ersetzt das zum 1.7.1990 in Kraft getretene Bayerische Abfallwirtschaftsgesetz.Es steht weitgehend unabgestimmt neben dem vorrangig geltenden Bundes-Abfallgesetzt, so daß sich die Frage der Geltung von Normen des Bayerischen Gesetzes stellt.Hinzu kommen weitere Auslegungsfragen, die aufgrund der fehlenden Begründung zum Gesetz nicht einfach zu beantworten sind.Das neue Gesetz geht weit über die Anpassung des 1990 geltenden Bayerischen Abfallgesetzes an das 1986 novellierte Bundes-Abfallgesetz hinaus.Der als Ziel der Abfallwirtschaft vorgesehene Vorrang der stofflichen vor der thermischen Abfallverwertung führt zu Problemen, insbesondere bei der Abfallentsorgungsplanung und bei den Zulassungsverfahren für Entsorgungsanlagen.Von den kommunalen Gebietskörperschaften werden detaillierte Maßnahmen der Abfallentsorgung und Abfallwirtschaft gefordert.(-y-)
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Bayerische Verwaltungsblätter, München 123(1992), Nr.3, S.65-69, Lit.