Behördliche Prüfungsbefugnisse im Recht der Wirtschaftsüberwachung.
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SEBI: 89/3311
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Bei dem Versuch, das Recht der Wirtschaftsüberwachung zu ordnen, werden zumeist, dem Aufbau der Gewerbeordnung folgend, Anzeigepflicht, Untersuchungsermächtigung und Erlaubnispflicht für Anlagen und Tätigkeiten aneinandergereiht. Weitaus größere Bedeutung haben dagegen die behördlichen Prüfungen, die häufig bereits zu Anfang einer wirtschaftlichen Betätigung stattfinden und vor allem später immer wiederkehren. Im Rahmen dieser Arbeit wird nun untersucht, insbesondere anhand der verstreuten gesetzlichen Bestimmungen, die gewöhnlich dem Wirtschaftsüberwachungsrecht zugeordnet werden, wie ein einheitliches Rechtsinstitut der behördlichen Prüfungsbefugnisse auszusehen hat. Dabei beginnt der Autor damit, daß er sich mit der Einordnung behördlicher Prüfungsbefugnisse in das Recht der Wirtschaftsüberwachung und deren geschichtlicher Entwicklung befaßt. Nach der Klärung allgemeiner Fragen der Prüfung werden die einzelnen Prüfungsbefugnisse sowie deren Verhältnis zueinander dargestellt. alf/difu
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Wirtschaftskontrolle, Wirtschaftsrecht, Prüfung, Kompetenz, Behörde, Verwaltungshandeln, Auskunftspflicht, Rechtsprechung, Gewerbeordnung, Gewerbe, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Wirtschaft
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Berlin: Duncker und Humblot (1989), 203 S., Lit.(jur.Diss.; Erlangen-Nürnberg 1988)
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Wirtschaftskontrolle, Wirtschaftsrecht, Prüfung, Kompetenz, Behörde, Verwaltungshandeln, Auskunftspflicht, Rechtsprechung, Gewerbeordnung, Gewerbe, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Wirtschaft
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Schriften zum öffentlichen Recht; 557