Die Konzentrationswirkung bei der Zulassung raumbedeutsamer Vorhaben und umweltrelevanter Anlagen.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

Der Beitrag befasst sich mit der Konzentrationswirkung, dem prägenden Merkmal sowohl der Planfeststellung als auch der immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigung. Ausgehend von einer Darstellung von Sinn und Zweck der Konzentrationswirkung werden das Wesen und die Rechtswirkung der Genehmigungskonzentration beleuchtet. Ausführlich wird sodann der Umfang der Konzentrationswirkung im Hinblick auf den Tatbestand der die Zulassung anordnenden Vorschrift untersucht. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die tatbestandliche Wirkung des Vorhabenbegriffs im Planfeststellungsrecht gelegt. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Konstellation eingegangen, dass der Gegenstand der Zulassungsentscheidung (mit Konzentrationswirkung) über den Tatbestand der Genehmigungs- oder Planfeststellungspflicht hinausgeht. Zudem wird der gegenständliche Umfang der Konzentrationswirkung vertieft, insbesondere das Zusammentreffen mehrerer Planfeststellungen im Rahmen eines Vorhabens oder beim Zusammentreffen mehrerer Vorhaben. Unter kritischer Würdigung der Rechtsprechung werden am Sinn und Zweck der Konzentrationswirkung und an der Konsistenz des Regelungssystems orientierte Lösungsansätze vorgeschlagen.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 13

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S. 816-826

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