Wirkung von Raumordnungszielen auf die Zulässigkeit privilegierter Außenbereichsvorhaben. Zugleich eine rechtliche Untersuchung über die landesplanerische Behandlung von Windkraftanlagen.

Selbstverl.
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Selbstverl.

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DE

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Münster

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ZLB: 97/2690
BBR: A 13 216
IfL: Z 131 - 175
DST: R 60/395

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DI
S

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Abstract

Eine Windenergieanlage ist ein privilegiertes Vorhaben und unterliegt infolgedessen einer erleichterten Zulassung. Dadurch werden die ohnehin bestehenden Konflikte mit anderen Raumfunktionen erheblich verschärft. Durch eine überörtliche planerische Steuerung von Windenergieanlagen durch die Raumordnung könnte ein Wildwuchs und eine Verspargelung der Landschaft verhindert werden. Die Untersuchung geht der Frage nach, ob und auf welche Weise raumordnerische Ziele rechtliche Wirkungen gegenüber dem privaten Bauherrn eines im Außenbereich privilegierten Vorhabens entfalten. Der Autor geht hierbei auf die verschiedenen Raumordnungsklauseln in § 35 Abs. 3 S. 3, 4 Baugesetzbuch ein. Darüber hinaus befaßt sich der Autor mit der für die Praxis wichtigen Frage, mit welchen Zielinhalten (Natur- und Landschaftsschutz) die Landesplanung die Raumordnungsklausel im genannten Paragraphen ausfüllt. kirs/difu

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XXII, 179 S.

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Beiträge zum Siedlungs- und Wohnungswesen und zur Raumplanung; 175