Die Zulässigkeit staatlicher Wirtschaftspolitik dargestellt am Beispiel wirtschaftsrechtlicher Genehmigungen
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SEBI: 76/1872
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DI
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Abstract
Das Grundgesetz schreibt kein bestimmtes wirtschaftspolitisches Modell vor, an dem die Zulässigkeit wirtschaftspolitischer Maßnahmen gemessen werden könnte. Lediglich ein Negativkatalog, der insbesondere den Grundrechten zu entnehmen ist, bestimmt, wann unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten staatliche Wirtschaftspolitik nicht mehr zulässig ist. Hierbei kommen die Grundrechte der Art. 9, 12, 14 GG in Betracht und auch Art. 2 GG. Neben diesen materiellen Beschränkungen ergeben formelle Regelungen über die Zuständigkeitsverteilungen innerhalb der Staatsgewalten im Grundgesetz weitere Beschränkungen, ebenso wie die Grundsätze des Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 19 Abs. 4 GG. Nach diesen Grundsätzen kann an der herrschenden Ermessenslehre nicht mehr festgehalten werden. Daraus ergibt sich, daß die VerwaLtung in Genehmigungsverfahren nicht wahlfrei handeln darf, auch wenn ihr nach dem Gesetzeswortlaut ein Ermessen eingeräumt ist. Dies gilt auch für die Beifügung von Nebenbestimmungen.
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Grundgesetz, Genehmigungsverfahren, Wirtschaftsrecht, Verfassungsrecht, Wirtschaftspolitik, Verwaltungsrecht, Wirtschaft, Recht, Verwaltung
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Bochum: (1971), XIII, 120 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Bochum 1971)
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Grundgesetz, Genehmigungsverfahren, Wirtschaftsrecht, Verfassungsrecht, Wirtschaftspolitik, Verwaltungsrecht, Wirtschaft, Recht, Verwaltung