Das belgische Gemeindeverfassungs- und -Wirtschaftsrecht. Eine rechtsvergleichende Untersuchung.

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SEBI: 74/672

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Abstract

Durch die belgische Gemeindeverfassung von 1831 wurden die Gemeinden zu Körperschaften des öffentlichen Rechts und in die staatliche Organisation aufgenommen. Gleichzeitig wurde ihnen ein eigener Wirkungskreis legislativer und exekutiver Art garantiert (,,pouvoir communal''), der durch eigene Organe der Gemeinde wahrgenommen wird. Durch diesen eigenen Aufgabenkreis lassen sich die belgischen Gemeinden mit den Gemeinden in der Bundesrepublik vergleichen. Auch besteht in beiden Ländern dem Ursprung nach eine Trennung zwischen eigenen und nichteigenen Aufgaben der Kommunalverwaltung. Allerdings läßt in Belgien eine erweiterte Kommunalaufsicht im Bereich der eigenen Aufgaben, die vom Maßstab des ,,interet general'' ausgeht, den Unterschied weit zurücktreten. Der Autor dieser rechtsvergleichenden Arbeit geht ferner auf das Satzungsrecht, die Finanz- und Personalhoheit sowie auf das System der inneren Gemeindeverfassung in Belgien ein. wd/difu

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Kommunalverwaltung, Kommunalverfassung, Selbstverwaltung, Rechtsvergleichung, Rechtsgeschichte

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Münster: (1973), XXVI, 197 S., Lit.

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Kommunalverwaltung, Kommunalverfassung, Selbstverwaltung, Rechtsvergleichung, Rechtsgeschichte

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